Bundesgesetzblatt Bürgerzugang unter www.bgbl.de (ohne Möglichkeit der Volltextsuche) oder über den Parlamentsspiegel, (wenn die Fundstelle bekannt ist, Bsp. BGBl I 2008, 3038, suchbar sind BGBl ab 1980) Suchfunktion mit Volltextsuche über das Bibliotheksportal des Bundes + Informationsangebote Ausgaben ab 2006, können auch über die Eingabe der Fundstelle über buzer gesucht werden.
oder über das Gesetzesportal "Hier finden Sie die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II, vollständig seit 1949/1951. Die Recherche im Volltext ist ab 1998 möglich. In den Beständen aus den Jahrgängen vor 1998 ist mit dem Kriterium „Text“ keine Suche möglich, Sie können aber mit den wichtigen Metadaten (Teil I, Teil I, Erscheinungsdatum, Ausgabe-Nummer, Überschrift) suchen."
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) kann gesucht werden über das Bibliotheksportal des Bundes oder über Juris (Zugriff über das Bibliotheksportal des Bundes + Informationsangebote). Hier "Verwaltungsvorschriften" und Registerkarte "Spezialsuche" auswählen.
Bundesanzeiger Der „Bundesanzeiger“ ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen) des Bundes und vor allem der Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden ist der "Bundesanzeiger" Pflichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen. Inhalt
Gesetz-und Verordnungsblätter, Parlamentsprotokolle und Drucksachen: Dokumentenarchiv des Parlamentsspiegels
(zu verwenden, wenn eine Fundstelle vorhanden ist)
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oder über den Parlamentsspiegel, (wenn die Fundstelle bekannt ist, Bsp. BGBl I 2008, 3038, suchbar sind BGBl ab 1980)
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"Hier finden Sie die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II, vollständig seit 1949/1951. Die Recherche im Volltext ist ab 1998 möglich. In den Beständen aus den Jahrgängen vor 1998 ist mit dem Kriterium „Text“ keine Suche möglich, Sie können aber mit den wichtigen Metadaten (Teil I, Teil I, Erscheinungsdatum, Ausgabe-Nummer, Überschrift) suchen."
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Der „Bundesanzeiger“ ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen) des Bundes und vor allem der Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden ist der "Bundesanzeiger" Pflichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen.
Inhalt
Parlamentsspiegel:
Suche nach einzelnen Nummern von Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder ab 1994 (NRW ab 1946, Schleswig-Holstein ab 1980, Thüringen ab 1991)
Amtsblatt der EU (ab 1952)